Keltenschanze-Weilerhöhe

Zusammenfassung

Im November 2019 wurde MEGAWATT nach einem insgesamt beinahe 4 Jahre dauernden Verfahren vom Landratsamt Göppingen die Genehmigung zum Betrieb von 3 Windkraftanlagen erteilt. Lieferant ist die Firma Nordex. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 149 und 131 Metern und der Turm ist 164 Meter bzw. 134 Meter hoch. Anfang Mai 2023 speisten die neuen Anlagen zum ersten Mal Strom ins öffentliche Netz ein. Aufgrund der Ertragsgutachten kann mit einer Jahresproduktion von ca. 32.000.000 kWh gerechnet werden. Dass eine Anlage einen kürzeren Rotor hat als die beiden anderen, ist übrigens dem Umstand zu verdanken, dass der Rotorüberhang in 164 Meter Höhe in den Nachbarlandkreis hinein bei einem 65,5 Meter langen Rotorblatt als noch unerheblich bewertet wurde, während er bei einem 74,5 Meter langen Rotorblatt bereits so erheblich gewesen wäre, dass eine Zustimmung zu dem Vorhaben nicht möglich gewesen wäre.

Ursprünglich war die Errichtung von insgesamt 9 Windkraftanlagen geplant. Die Einwendungen des Amtes für Denkmalschutz, der Naturschutzbehörde und der Gemeinde Hohenstadt trugen dazu bei, dass die Anzahl insgesamt auf 3 Standorte schrumpfte. Die erforderlichen Verträge wurden bereits ab 2013 geschlossen. Für die Umsetzung des Vorhabens mussten von MEGAWATT insgesamt ca. 70 Grundstücke vertraglich über mindestens 25 Jahre gesichert werden. Damit konnten die Errichtung der Anlagen samt Wegebau und Netzeinspeisung sowie die Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden. Eigentümer der Windkraftanlagen wurde eine Tochtergesellschaft der EnBW. MEGAWATT organisiert ab der Inbetriebnahme für die kommenden 5 Jahre die Umsetzung der umfangreichen Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen. Besonders hervorzuheben sind dabei der Fledermausschutz, der Schutz von Greifvögeln wie dem Rotmilan und Schutzmaßnahmen zugunsten eines bedeutsamen Wildtierkorridors bei Widderstall.

Vorgeschichte

Die Vorgeschichte dieses Projekts reicht zurück bis 2001. Damals hatten wir mit einigen Grundstückseigentümern Nutzungsverträge geschlossen und geplant, südlich der Weilerhöhe mindestens eine Windkraftanlage zu errichten. Nebenan auf der Gemarkung Westerheim stand damals bereits eine Windkraftanlage, drei weitere sollten im Lauf der kommenden Jahre folgen. Die Gemeinde Hohenstadt zeigte damals allerdings wenig Engagement unser Vorhaben zu unterstützen und verwies auf das 1997 eingerichtete Landschaftsschutzgebiet. Am Schutzstatus des Landschaftsschutzgebietes, wollte auch das Landratsamt nichts ändern. Damit war das Vorhaben 2004 mit dem Beschluss des Regionalverbandes endgültig zum Scheitern verurteilt.

Parallel zu unseren Erfahrungen in Drackenstein galt auch für den Standort Hohenstadt: es folgte in ganz Baden-Württemberg eine lange Phase des Stillstandes beim Ausbau der Windenergie. Langsame Verbesserungen brachte die Wahlniederlage von Stefan Mappus. Allerdings wurde auch für das Projekt Hohenstadt der Deutsche Wetterdienst zum nächsten Stolperstein, obwohl die Radarstation bei Türkeim mehr als 10 Kilometer entfernt liegt. Genauer gesagt waren es Verwaltungsbeamte im RP Stuttgart und im Landratsamt Göppingen, die die unausgegorene Argumentation des DWD gerne für sich nutzten, um alle Anstrengungen für eine Betriebsgenehmigung zu blockieren. Der Deutsche Wetterdienst hat nach meiner Kenntnis mit seinen Behauptungen kein einziges Gerichtsverfahren in Deutschland gewonnen. Mittlerweile hat der DWD seinen Schutzradius für die Radarstation bei Türkheim unter dem Einfluss der Bundespolitik von 15 auf 5 Kilometer eingedampft.

Im Jahr 2013 begann MEGAWATT auf der Grundlage neuer Richtlinien die umfangreichen artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen für einen neuen Genehmigungsantrag. Die erforderliche Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde vom Landratsamt schließlich 2016 in Aussicht gestellt. Eigentlich war der Antrag bereits im Sommer 2018 genehmigungsreif. Für eine Verzögerung von über 12 Monaten sorgte dann schließlich noch einmal ein Beamter der Luftfahrtbehörde aus dem RP-Stuttgart, der offenbar in der Außenstelle Karlsruhe Narrenfreiheit genoss und mit Verweis auf die Wirbelschleppen von Windkraftanlagen mehrere Kilometer Abstand von einer Platzrunde des Landeplatzes bei Laichingen einforderte. Im Herbst 2018 wurde dann einheitliche Richtlinien für die Beurteilung des Abstandes von Windkraftanlagen zu Landeplätzen bzw. deren Platzrunden eingeführt. Im November 2019 wurde die Genehmigung ausgestellt. Dreieinhalb Jahre vergingen dann noch bis zur Inbetriebnahme. Die EnBW hatte schließlich den Mut und die Kraft dieses Projekt zu Ende zu führen.