Das Wichtigste in Kürze
Im April 2018 wurde MEGAWATT nach einem zwei Jahre dauernden Verfahren vom Landratsamt Göppingen die Genehmigung zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen erteilt. Lieferant ist die Firma Nordex. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern und der Turm ist ca. 160 Meter hoch. Am 21. August 2020 speisten die neuen Anlagen zum ersten Mal Strom ins öffentliche Netz ein. Aufgrund der Ertragsgutachten kann mit einer Jahresproduktion von ca. 45.000.000 kWh gerechnet werden.
Für die Umsetzung des Vorhabens mussten von MEGAWATT insgesamt über 100 Grundstücke vertraglich über mindestens 25 Jahre gesichert werden. Damit konnten die Errichtung der Anlagen samt Wegebau und Netzeinspeisung sowie die Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden. Eigentümer der Windkraftanlagen wurden eine Tochtergesellschaft des Alb-Elektrizitätswerks aus Geislingen und eine zu Greenpeace Energy gehörende Firma aus Hamburg, die auch die Bauphase koordinierte. MEGAWATT übernimmt für die kommenden 5 Jahre die technische Betriebsführung des Windparks und organisiert die Umsetzung der umfangreichen Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen. Besonders hervorzuheben sind dabei der Fledermausschutz, der Schutz von Greifvögeln wie dem Rotmilan und Schutzmaßnahmen zugunsten eines bedeutsamen Wildtierkorridors bei Widderstall.
Vorgeschichte, 1. Akt:
Die Tatsache, dass es sich ab Einreichung des Genehmigungsantrags gerechnet, um eine in gut 4 Jahren umgesetzte Planung handelt, täuscht über die lange Vorgeschichte des Projekts hinweg. Diese Geschichte reicht in mehreren Akten zurück bis ins vergangene Jahrtausend. Bereits 1998 hatten wir mit einigen Grundstückseigentümern Nutzungsverträge geschlossen und geplant, an gleicher Stelle zwei Windkraftanlagen zu errichten. Der Verband Region Stuttgart war, u.a. aufgrund unserer Initiative, willens die Fläche als Vorranggebiet in den Regionalplan aufzunehmen, genauer gesagt wenigstens einen kleinen Teil der heutigen Fläche. Doch das damals – ganz im Sinne Erwin Teufels – sehr windkraftkritische Landratsamt Göppingen weigerte sich, am Schutzstatus des Landschaftsschutzgebietes, das in diesem Bereich von der Autobahn A8 durchschnitten wird, etwas zu ändern. Damit war das Vorhaben 2004 mit dem Beschluss des Regionalverbandes endgültig zum Scheitern verurteilt und 5 lange Jahre war das Projekt eines Windparks bei Drackenstein mausetot.
Dafür gelang es uns 2001, auch dank der Unterstützung durch den damaligen Bürgermeister Gerhard Ueding und den Gemeinderat von Bad Ditzenbach, direkt an der Grenze zu Drackenstein auf der Gemarkung Gosbach eine Genehmigung für drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V52 zu erhalten, die 2002 im Herbst in Betrieb gingen, darunter das erste Bürgerwindrad auf der Schwäbischen Alb.
Vorgeschichte, 2. Akt:
Bereits im Sommer 2009, also knapp zwei Jahre vor der legendären Niederlage von Stefan Mappus (CDU) bei der Landtagswahl, nach der die CDU erstmals seit knapp 60 Jahren nicht mehr den Ministerpräsidenten stellte, kam neues Leben in das Vorhaben. Der damalige Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) forderte eine Kehrtwende in der restriktiven Windkraftpolitik des Landes. Auf der Grundlage des damaligen Energiekonzepts 2020 sollten von den Regionalverbänden zusätzliche Vorrangflächen ausgewiesen werden. Bereits 2010 forderte er, dass das Land Waldflächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellen sollte. Die Gemeinde Drackenstein hatte mittlerweile mit Klaus-Dieter Apelt seit 2007 einen neuen Bürgermeister, der den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützte. Auch der größte Teil der Bewohner von Drackenstein steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Daraufhin begannen wir ein Konzept zu entwickeln und erneut Verträge mit Grundstückseigentümern zu schließen und legten in 2010 dem Landratsamt im Vorgriff auf eine kommende Vorrangfläche und die Hoffnung auf ein Zielabweichungsverfahren einen Genehmigungsantrag für drei Windkraftstandorte vor. Damit waren wir wieder einmal etwas zu optimistisch. Die neue grün-rote Landesregierung brachte zwar 2011 den politischen Willen mit, den Windkraftausbau zu befördern, kurzfristig erzeugte sie aber dadurch, dass sie den gesamten planungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Rahmen neu gestalten wollte, erst einmal für Stillstand. Außerdem waren nach der Jahrzehnte andauernden CDU-Regentschaft noch viele einflussreiche Positionen mit Gegnern eines Windkraftausbaus besetzt. Unseren Antrag mussten wir schließlich zurückziehen, weil die schon damals wenig überzeugenden Bedenken des Deutschen Wetterdienstes wegen seines ca. 7 bis 8 Kilometer entfernten Niederschlagsradars bei Türkheim vom Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Göppingen als unüberwindbares Hindernis für einen Windpark bei Drackenstein angesehen wurden.
Vorgeschichte, letzter Akt:
Vor dem Hintergrund der Aktivitäten der grün-roten Landesregierung zugunsten eines Windkraftausbaus in Baden-Württemberg, war MEGAWATT nach wie vor von den Genehmigungschancen des Projekts überzeugt. Im Jahr 2015 begann MEGAWATT auf der Grundlage neuer Richtlinien die umfangreichen artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen für einen neuen Genehmigungsantrag. Die erforderliche Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde vom Landratsamt in Aussicht gestellt. Der zwei große Ordner umfassende Antrag für 9 Windkraftstandorte wurde schließlich von MEGAWATT in über 20 Ausfertigungen im Frühjahr 2016 beim Landratsamt Göppingen eingereicht. Im Zuge des Verfahrens mussten 4 Standorte gestrichen werden, zwei wegen artenschutzrechtlichen Bedenken, einer wegen dem nahen Landeplatz Bad Ditzenbach und einer wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Dennoch wurde schließlich mit der Genehmigung von 4 Standorten auf freiem Feld und einem Waldstandort im April 2018 ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Widerspruch des Deutschen Wetterdienstes gegen die Genehmigung wurde übrigens wegen Unerheblichkeit vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen.